Vereidigte Übersetzungen Deutsch-Spanisch

Als vom Auswärtigenamt in Spanien vereidigte Übersetzerin und Dolmetscherin bin ich in der Lage aus dem Deutschen ins Spanische und aus dem Spanischen ins Deutsche zu übersetzen. Diese vereidigten Übersetzungen sind Rechtswirksam und können bei spanischen Behörden vorgelegt werden. Sie sind auch beim Gericht rechtskräftig.

Einige Beispiele von Dokumenten, die eine vereidigte Übersetzung benötigen:

- Für Einzelpersonen: Geburtsurkunden, Heiratseinträge, Führungszeugnisse usw. Akademische Dokumente wie Zeugnisse, Lebensläufe usw.

- Für Firmen: Vollmachten, Gründungsverträge, Satzungen, Verträge, Berichte, Jahresabschlüsse usw.